Laut GoBD sollen Buchungsstapel "bis zum Ablauf des Folgemonats" festgeschrieben werden. In der Praxis bedeutet das: spätestens zum UStVA-Termin.
In Lexware Office werden die Buchungsdaten wie folgt festgeschrieben:
Mit Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung
Export an die Steuerkanzlei über den voreingestellten Steuerberater-Export
Manuelle Festschreibung
Automatische Festschreibung
Bei (4) der automatischen Festschreibung werden die Daten regelmäßig im Hintergrund festgeschrieben, so dass man als Anwender nicht mehr daran denken muss.
Der Gesetzgeber verlangt u.a., dass Buchungen zeitnah unveränderbar gemacht werden. Das geschieht über die sogenannte Festschreibung. Bisher mussten Anwender die Festschreibung manuell auslösen. Ab sofort steht den Lexware Office-Anwendern die Funktion 'Automatische Festschreibung' zur Verfügung. Sobald diese aktiviert ist, wird die Buchhaltung automatisch einmal im Monat festgeschrieben. Über die Festschreibungsübersicht behalten die Anwender zudem den Überblick, ob Handlungsbedarf besteht. Natürlich kann man auch weiterhin manuell festschreiben.
Wir wissen jedoch, dass einige Steuerkanzleien mit ihren Anwendern eng über Lexware Office so zusammen arbeiten, dass sie vor einem Export die Daten überprüfen und evt. umbuchen. Eine Festschreibung wäre hinderlich und würde dann zu sehr vielen Umbuchungen führen.
In diesem Fall empfiehlt es sich für Steuerkanzleien, die automatische Festschreibung zu deaktivieren. Als Mandant kann man sich zwar über diese Einstellung hinweg setzen, aber Sie werden als Steuerberater:in dann per Mail bzw. im Steuerberater-Zugang in den Neuigkeiten darüber informiert.
Unabhängig von dieser Möglichkeit werden wir seitens Lexware Office immer dann Daten festschreiben, wenn diese Lexware Office verlassen. Das sind primär Umsatzsteuervoranmeldung und Steuerkanzlei-Export.